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Das Logo zum Modellprojekt liegt in zwei Farbgebungen vor, einmal angepasst an die Farben des bildungspolitischen Schwerpunktes
„Demokratisch“ gestalten, einmal angepasst an das Niedersachsen Design. Bitte nutzen Sie gerne auf Ihren Webseiten eines der Logos

Als Teil des Gesamtkonzeptes der Zukunftsschulen wurden im ersten Abschnitt Mikrofortbildungen zu zentralen Bestandteilen und Inhalten innovativer Schulentwicklung durchgeführt. Diese fanden ca. einmal monatlich und unter Berücksichtigung der Ferienzeiträume digital statt. Für Nachfragen oder Anmerkungen an die Referierenden oder das Veranstaltungsteam wurden jeweils bereitgestellte und verlinkte Textpads genutzt.
Mittlerweile wurden im zweiten Projektabschnitt die Mikrofortbildungen durch spezifische, an den Bedarfen der Veränderungsteams ausgerichtete, Webtalks und umfangreichere Workshops ersetzt. Die neuen Formate finden in konstanten Entwicklungsgruppen statt, adressieren diese Gruppen auf ihrem Veränderungsweg und sind entsprechend nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich.
Am Montag, den 05.12.2022, fand zwischen 16.00 und 18.00 Uhr eine Mikrofortbildung für das Modellprojekt Zukunftsschule und das Netzwerk Werkstatt Zukunftsschule statt. Dieses Mal übernahmen Tobias Feitkenhauer von Schule im Aufbruch und Kolleginnen aus der Schulpraxis den Input. Der Titel lautet: „Einführung des FREI-DAYS an meiner Schule“.
Am Montag den 07.11.2022 fand zwischen 16 und 18 Uhr eine Mikrofortbildung für die beiden Netzwerke Modellprojekt und Netzwerk Werkstatt Zukunftsschule statt. Dieses Mal haben Katja Peper und Kim Blanke vom Peerleader International e.V. den Input zum Thema „Mehr Partizipation für Jugendliche durch Peer-Education und Future-Peers“ übernommen. Zwei Future-Peers haben aus der Bildungspraxis berichtet. Die Aufzeichnung kann über den eingebetteten Link abgerufen werden.
Zum Ende des Inputs (ca: 1:04:58) haben wir ein Musik-Video eingespielt, dass hier angeschaut werden kann.

Am 10.10. fand von 14:00 bis 16:30 Uhr eine Mikrofortbildung nur für das Netzwerk Werkstatt Zukunftsschule, diesmal zum Thema „Situationsanalyse“ statt. Die Referent*innen waren Veronika Schwarz und Dirk Uhlemann vom bundesweit aktiven Netzwerk „Schule im Aufbruch“. Die Veranstaltung wurde in diesem konkreten Fall ohne einen Livestream durchgeführt. Die in der Mikrofortbildung besprochenen Inhalte sowie Materialien zur Situationsanalyse finden sie zum Download hier.
Im September fand eine gemeinsame Mikrofortbildung mit dem Netzwerk der BNE-Beauftragten zum Thema „Schulentwicklung“ statt. Den Vortrag der Referentin Kerstin Wilmans zum Thema „Bildung für Zukunftsfähigkeit. Schulentwicklung im Whole System Approach“ (Video 1) können Sie wie gewohnt an dieser Stelle anschauen. Auch sind die Kurzvorstellungen [Prezi-Präsentation zur Schulentwicklung in Niedersachsen] durch Beatrix Albrecht, sowie Informationen von Melanie Cronshagen zu Internationalen Nachhaltigkeitsschulen/Umweltschulen in Europa hier abrufbar (Video 2).

Am 04.07. fand von 16:00 bis 18:00 Uhr eine Mikrofortbildung im Rahmen von Modellprojekt Zukunftsschule und Netzwerk Werkstatt Zukunftsschule, diesmal zum Thema „Unterrichtsentwicklung leicht gemacht“ statt. Referent*innen waren Franziska Wohlberedt, Sissel Kemming und Matthias Böckermann, Berater*innen für Evaluation am NLQ. Die Veranstaltung wurde in diesem konkreten Fall ohne einen Livestream durchgeführt. Eine Liste Berater*innen für Evaluation in den Regionalen Beratungsteams finden Sie hier.
Am 13.06. fand von 16:00 bis 18:00 Uhr eine Mikrofortbildung im Rahmen von Modellprojekt Zukunftsschule und Netzwerk Werkstatt Zukunftsschule, diesmal zum Thema „Zukunftsthemen für Schulen: digital und projektbasiert“ statt. Referentin war Manuela Mohr vom Berliner Education Innovation Lab. Sie können die Veranstaltung über den eingebetteten Videolink direkt auf dieser Website (nochmal) anschauen und an Interessierte weiterleiten.
In Minute 21:42 wird auf das Erklärvideo von Digital Sparks hingewiesen, dass sie hier abrufen können.
Am 02. Mai fand von 16.00 bis 18.00 Uhr wieder eine Mikrofortbildung für das Modellprojekt Zukunftsschule und das Netzwerk Werkstatt Zukunftsschule, diesmal zum Thema Achtsamkeit, statt. Den Input übernahm Frau Dr. Selma Polat-Menke aus Lüneburg, die das Thema unter dem Titel „Zukunft gestalten: mindful and heartful. Achtsamkeit – BNE – Schule“ in den Fokus rückte. Praxisbezüge wurden durch ein Interview mit Mandy Frömmel, Schulleiterin der Schule am Palmengarten in Leipzig sowie Erfahrungsberichten von 3 Schüler:innen im Rahmen der Veranstaltung eingebunden.
Die Folien des Referenten können hier abgerufen und heruntergeladen werden.
Am 07.03.2022 wurde die vierte Mikrofortbildung für das Modellprojekt Zukunftsschule und das Netzwerk Werkstatt Zukunftsschule mit dem Thema „Herausforderung“ angeboten. Den Impuls übernahm in dieser Ausgabe Markus Teibrich von der Organisation „Herausforderung – einfach machen“. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie das Thema in der Schulkultur als Fach, Projekt oder Wahlpflichtkurs etabliert werden kann. Anschließend boten drei niedersächsische Schulen aus der IGS Oyten, der KGS Rastede und Hermann-Freye-Gesamtschule Dissen facettenreiche Beispiele aus der praktischen Umsetzung.
In Minute 4:00 wird auf ein Musikvideo mit Ausschnitten aus der Herausforderung-Praxis verweisen, dass hier angeschaut werden kann.
In Minute 12:45 wurde den Teilnehmenden ein Beitrag des MoMa zum Thema eingespielt, der hier angeschaut werden kann.
Was ist der FREI DAY? Wie kann eine erfolgreiche Implementierung aussehen, welche Gestaltungsräume entstehen dadurch? Laura Blum von Schule im Aufbruch Netzwerk führte in einer interaktiven Inputphase in das Konzept des FREI DAYS ein und machte dabei Entwicklung, Chancen & Möglichkeiten deutlich. Im Anschluss haben drei Lehrkräfte aus der FREI DAY Praxis ihrer Schulen berichtet und ihre Erfahrungen zum Lernformat in einem digitalen Gespräch geteilt.
Die zweite Mikrofortbildung am 06.12.2021 fand auf Wunsch vieler Schulen zum Thema Demokratiebildung statt. Neben grundlegenden Informationen zur Demokratiebildung und dem dazugehörigen Erlass stellten wir das Demokratiespiel von Education Innovation Lab vor, bevor zwei Beispiele aus der Praxis (Klassenrat der IGS Wunstorf, Schülerparlament der GS Steinkirchen) den Abschluss machten. Über den hier eingebetteten Videostream können Sie der Veranstaltung folgen.
Die erste Mikrofortbildung stand unter der Überschrift Sustainable Development Goals (SDGs) und bot neben einer allgemeinen Einführung spannende Impulse zum Weiterdenken. Die BNE-Expertinnen und Experten von Peer-Leader-International e.V. und Reiner Mathar haben mit ihren Inputs für eine spannende Auftaktveranstaltung gesorgt und pädagogisch-didaktische Anreize geboten. Über den hier eingebetteten Videolink können Sie die Inputs der Veranstaltung nachverfolgen.

Im Rahmen der Auftaktveranstaltung zum „Modellprojekt Zukunftsschule“ haben spannende, interessante Referentinnen und Referenten erste Impulse für die gemeinsame Arbeit im Modellprojekt Zukunftsschule gesetzt. Darüber hinaus hatten die Modellprojektschulen die Gelegenheiten, sich vorzustellen und kennenzulernen.
„Wir leben in einer Welt, in der die Dinge, die leicht zu unterrichten und zu testen sind, auch leicht digitalisiert und automatisiert werden können. Die Welt belohnt uns nicht mehr für das, was wir wissen – Google weiß ja schon alles -, sondern für das, was wir mit dem, was wir wissen, tun können. In Zukunft wird es darum gehen, die künstliche Intelligenz von Computern mit den kognitiven, sozialen und emotionalen Fähigkeiten und Werten von Menschen zu verknüpfen.“
Andreas Schleicher, Bildungsdirektor der OECD

Margret ist hauptberufliche Mutmacherin. Als ehemalige Lehrerin und Schulleiterin im aktiven Ruhestand setzt sie Impulse, die Menschen inspirieren, ihre Schulen im Sinne eines Whole System Approaches zu transformieren. Auf Anfrage von Eltern kam Margret 2007 nach Berlin und baute als Schulleiterin die Evangelische Schule Berlin Zentrum (ESBZ) auf, die über Ländergrenzen hinweg Schulleitungen, Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen anstiftet, ihre eigene Schule neu zu denken. 2012 gründete sie mit Gerald Hüther und Stefan Breidenbach Schule im Aufbruch, um eine Graswurzelbewegung für eine neue Schulkultur in Gang zu setzen. Seit ihrem Ruhestand in 2016 ist Margret in Vollzeit für Schule im Aufbruch unterwegs und macht auf Tagungen und in Schulen Mut für eine neue Lernkultur.
(Quelle: schule-im-aufbruch.de)

Univ.-Prof. Dr. Michael Schratz ist Experte in den Bereichen Leadership und Lernen, viel gefragter Autor und Vortragender in Wissenschaft und Praxis. Als Gründungsdekan der School of Education an der Universität Innsbruck engagierte er sich in der Reform der Lehrer/-innenbildung, als wissenschaftlicher Leiter der österreichweiten Leadership Academy hat er über 3000 Führungspersonen im Bildungswesen in Prozesse entstehender Zukunft eingeführt. Seine Präsidentschaft von ICSEI verlieh ihm weltweite Anerkennung und die Auszeichnung als Mitglied auf Lebenszeit. Als Sprecher der Jury des Deutschen Schulpreises setzt er sich für Exzellenz von Schulen und Unterricht ein. (Quelle: michaelschratz.com)
Spax, bürgerlich Rafael Szulc-Vollmann, ist ein deutscher Rapper und Freestyle-Spezialist, der vor allem dem sogenannten „Conscious Rap“ zuzordnen ist. Seit 1999 gibt er Workshops, zum Beispiel an Schulen oder in Jugendeinrichtungen. Konkret geht es bei den meist mehrtätigen Projekten um erste Erfahrungen mit der eigenen Stimme und mit eigenen Texten. Von Aufnahmen im Tonstudio bis hin zum Dreh von Musikvideos oder Live-Auftritten ist einiges möglich, die Videos können dann auf Seiten wie YouTube veröffentlicht werden. Spax hat ein eigenes Tonstudio in der Nordstadt von Hannover und er reist bei Bedarf mitsamt Sound- und Videotechnik zum Workshop an, um Kinder, Jugendliche oder auch mal Rentner ihre selbst geschriebenen Raps aufnehmen zu lassen, die oft um Themen wie Gleichberechtigung, Integration und Nachhaltigkeit kreisen.
(Quelle: spaxxx.de)


Im Rahmen der Auftaktveranstaltung zum „Modellprojekt Zukunftsschule“ haben spannende, interessante Referentinnen und Referenten erste Impulse für die gemeinsame Arbeit im Modellprojekt Zukunftsschule gesetzt. Darüber hinaus hatten die Modellprojektschulen die Gelegenheiten, sich vorzustellen und kennenzulernen.
Als Teil des Begleitangebotes für die Zukunftsschulen wurden im ersten Abschnitt Mikrofortbildungen zu zentralen Bestandteilen und Inhalten innovativer Schulentwicklung durchgeführt. Diese boten durch eine stark partizipative Ausrichtung Raum, sich auch gegenseitig über konkrete next practice Beispiele aus dem eigenen Schulumfeld auszutauschen und sich damit gegenseitig zu inspirieren. Die Mikrofortbildungen fanden ca. einmal monatlich und unter der Berücksichtigung der Ferienzeiträume digital statt. Sie wurden dokumentiert und stehen hier für eine Betrachtung zur Verfügung.
Mittlerweile wurden im zweiten Projektabschnitt die Mikrofortbildungen durch spezifische, an den Bedarfen der Veränderungsteams ausgerichtete, Webtalks und umfangreichere Workshops ersetzt. Die neuen Formate finden in konstanten Entwicklungsgruppen statt, adressieren diese Gruppen auf ihrem Veränderungsweg und sind entsprechend nicht mehr für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die „Didaktische Werkstatt“ stellt ein zentrales Veranstaltungsformat im Rahmen des „Modellprojekts Zukunftsschule“ dar. Es bietet den Teilnehmenden die Möglichkeit ihre Innovationsvorhaben in einem kollaborativen Umfeld zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Bislang hat eine Reihe von Präsenzveranstaltungen stattgefunden, bei denen die gastgebenden Schulen ihre Projekte und Entwicklung präsentierten. Zentrales Element sind „Lernreisen“. Hospitationen, die darauf ausgerichtet sind, Teilnehmenden mit neuen Ideen und Methoden zu inspirieren. Das Gesehene und Erlernte wird kritisch reflektiert und in die eigene pädagogische Praxis integriert.
Neben den Impulsen aus den Werkstätten werden die Schulen außerdem in der Anregung und zielführenden Gestaltung von Veränderungsprozessen in ihren Schulen unterstützt. Die Angebote dazu werden durch den Projektpartner beWirken sowie durch die
Beraterinnen und Berater der RLSB eingebracht. In den Workshops zur Transformationsgestaltung setzten sich die Vertreter*innen der Schulen unter anderem mit folgenden Themen auseinander:
Ziel der Transformationsbegleitung ist es, den Schulen nachhaltig und über die Projektlaufzeit hinaus Kompetenzen für die die erfolgreiche Gestaltung von Veränderung an die Hand zu geben.
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Verarbeitet die MyGatekeeper gUG personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der MyGatekeeper gUG der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die MyGatekeeper gUG die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der MyGatekeeper gUG zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt jeden Mitarbeiter der MyGatekeeper gUG oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die MyGatekeeper gUG angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Muster Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die Datenschutz-Audits durchführt, in Kooperation mit der Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE erstellt.
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Das Modellprojekt Zukunftsschule ist ein innovativer Entwicklungsraum für Schulen in Niedersachsen. Seit dem Start im Jahr 2021 gestalten über 60 engagierte Schulen neue Wege des Lernens – mit dem Ziel, Bildung zukunftsfähig, demokratisch und nachhaltig weiterzuentwickeln. Die teilnehmenden Schulen stehen exemplarisch für eine Bildungslandschaft im Wandel. Sie zeigen, wie Schulentwicklung gelingen kann, wenn Gestaltungsfreiräume genutzt, Haltungen reflektiert und neue Lernformate mutig erprobt werden.
Das Modellprojekt Zukunftsschule ist Ausdruck einer bildungspolitischen Vision: Schule als Ort, an dem neue Wege gestaltet und gemeinsam weitergedacht werden. Angesichts globaler Krisen, gesellschaftlicher Spaltungen und der Erosion demokratischer Grundwerte braucht es Schulen, die nicht nur Wissen vermitteln, sondern zur aktiven Mitgestaltung einer nachhaltigen und demokratischen Gesellschaft befähigen.
Das Modellprojekt ist in den Erlassen „Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)“ und „Stärkung der Demokratiebildung“ aus dem Jahr 2021 als Umsetzungsprojekt verankert. Beide Bildungsprinzipien sind eigenständige Ansätze, die das Lernen in der Schule durchdringen und prägen. Es geht um die Entwicklung von Verantwortung, Urteilskraft, Selbstwirksamkeit – und darum, Schülerinnen zu ermutigen, sich als Gestalterinnen der Zukunft zu erleben.
Das Modellprojekt schafft Freiräume, in denen Schulen diese Aufgabe konkret ausgestalten, neue Formate erproben und gemeinsam mit anderen weiterentwickeln können. Es zeigt, wie Bildung gelingen kann, wenn Schulen selbst zu aktiven Akteuren gesellschaftlicher Transformation werden.
Im von der Kultusministerin Julia Willie Hamburg angeschobenen Freiräume-Prozess werden die
Schulen über die konkreten Ansätze aus dem Modellprojekt hinaus, eingeladen, die Möglichkeiten innovativer Schulentwicklung umfassend auszuloten und für ihre Schule passend zu gestalten.
So zeigt sich, wie Bildung gelingen kann, wenn Schulen selbst zu aktiven Akteuren gesellschaftlicher Transformation werden.
Die Zukunftsschulen arbeiten in verschiedenen Formaten und mit professioneller Begleitung an ihrem eigenen Wandelprozess. Dazu gehören:
Im Schuljahr 2025/26 wird das Modellprojekt auslaufen – aber der Weg geht weiter. Das Projekt
geht in den Freiräume-Prozess über.
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Eine Bildung für nachhaltige Entwicklung sowie eine Stärkung der Demokratiebildung stellen zentrale Aufgaben der aktuellen Schulentwicklung dar, um Herausforderungen wie z.B. Rechtspopulismus, Extremismus und menschengemachtem Klimawandel produktiv entgegenzuwirken. Die Erlasse
zu BNE und Demokratiebildung des Kultusministeriums Niedersachsen unterstützen Schulen dabei, eine demokratische, partizipative und nachhaltige Schulkultur zu entwickeln und systemisch zu verankern, wie es unter anderem auch die Vereinten Nationen fordern.




